Als ö.b.u.v. Sachverständiger im Fliesen-, Platten und Mosaiklegerhandwerk §13 SVO, biete ich gutachterliche Unterstützung sowie aufklärende Beratungsleistungen bei technischen
Fragen und Streitfällen im außergerichtlichen Bereich für Privatpersonen, Fachfirmen, Architekten, Planer etc. an.
Weiterhin gehört die Erstellung von Gerichtsgutachten sowie Schiedsgutachten, d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen, und somit schnell für Rechssicherheit für beide Seiten sorgen, zu meinem Tätigkeitsfeld.