Wie kann ich Ihnen helfen?
Als ö.b.u.v. Sachverständiger im Fliesen-, Platten und Mosaiklegerhandwerk §13 SVO, biete ich gutachterliche Unterstützung im
gerichtlichen und aussergerichtlichen Bereich sowie aufklärende Beratungsleistungen bei allen technischen Fragen und
Streitfällen für Privatpersonen, Fachfirmen, Architekten, Planer etc.
Seit 1990 führe ich einen Meister- und Ausbildungsbetrieb im Fliesen,-Platten und Mosaiklegerhandwerk.
2018 erweiterte ich mein Tätigkeitsfeld mit der Berufung als Sachverständiger für die Handwerkskammer für Unterfranken.
- Mitwirkung im Technischen Ausschuss des Landesfachgruppe Fliesen und Naturstein des LBB.
- Mitglied im Expertenkreis Sachverständige des Fachverband Fliesen und Naturstein.
Neben der Erstellung von Gerichtsgutachten, Privaten Gutachten und Beratungen gehört weiterhin die Erstellung von Schiedsgutachten - d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich
anerkennen, und somit schnell für Rechtssicherheit für beide Seiten sorgen - zu meinem Tätigkeitsfeld.
Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind erforderlich zur Schadensermittlung oder auch zur Beweissicherung sowohl in
außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Streitigkeiten über die Qualität einer Leistung oder Lieferung. Der
Sachverständige sieht sich hier hauptsächlich in der Funktion, aufklärender Beratungsleistungen und ist zur absoluten Neutralität verpflichtet.